Inklusion

In Mecklenburg-Vorpommern werden alle Kinder und Jugendlichen in der Schule entsprechend ihren individuellen Bedürf­nissen gefördert. Inklusion schließt alle Schülerinnen und Schüler ein – jene mit sonderpädagogischem Förderbedarf, aber auch besonders begabte Mädchen und Jungen. An immer mehr Schulen lernen Kinder und Jugendliche gemeinsam. Das Land setzt die Inklusion mit Augenmaß um. Die Praxis zeigt, dass Inklusion dabei nicht nur für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf eine Bereicherung und eine Veränderung zum Besseren ist. Gezielte individuelle Förderung macht auch diejenigen besser, die bereits gut in der Schule sind.

Mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusion

Wie die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf erreicht werden kann, ist in der „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern“ festgeschrieben. Mit der Novelle des Schulgesetzes im November 2019 hat der Landtag beschlossen, die Einführung eines inklusiven Schulsystems zu strecken. Ursprünglich sollte die Inklusionsstrategie bis zum Jahr 2023 umgesetzt werden. Mit dem Landtagsbeschluss erhalten die Schulen jedoch mehr Zeit bis zum Schuljahr 2027/2028. Damit können sie vor Ort die Inklusionsstrategie Schritt für Schritt umsetzen.

Sonderpädagogische Förderung

Prinzip der Lerngruppen

Schule hat die spannende Aufgabe, Wissen zu vermitteln, aber auch Fähigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln und dies nach vorgegebenen Rahmenplänen. Alle Kinder sind kleine und große Persönlichkeiten mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen. Für Schülerinnen und Schüler mit sonder­pädagogischem Förderbedarf soll es künftig viele Unterstützungssysteme geben.

Schülerinnen und Schüler, die in einer inklusiven Lerngruppe gefördert werden, gehören zu einer Grundschulklasse oder einer Klasse der weiterführenden allgemein bildenden Schule. Die inklusiven Lerngrup­pen werden im ganzen Land für Schülerin­nen und Schüler mit starken Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Verhalten oder Lernen gebildet. Die gezielte Förderung in den Lerngruppen wird von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen übernommen.

Zwischen den Regelklassen und den inklu­siven Lerngruppen besteht eine Durchläs­sigkeit. Das heißt, Kinder und Jugendliche wechseln auf Grundlage der individuellen Förderplanung aus ihrer Schulklasse in die jeweilige inklusive Lerngruppe. Regelschul­lehrkräfte sowie Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen tauschen sich regelmä­ßig aus und unterstützen sich gegenseitig.

Lerngruppe Sprache

Lerngruppe Sprache an ausgewählten Grundschulen

In der Lerngruppe Sprache werden Schü­lerinnen und Schüler mit besonders stark ausgeprägtem sonderpädagogischen För­derbedarf im Förderschwerpunkt Sprache an ausgewählten Grundschulen beschult. Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie erforderlich. Diese kann bereits vor dem Schuleintritt erfolgen.

Lerngruppe Verhalten

Lerngruppe Verhalten: Familienklassenzimmer

In der Lerngruppe Verhalten (hier: Familien­klassenzimmer) lernen Kinder im Grund­schulalter mit und ohne Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Ent­wicklung (Verhalten) an einem Tag in der Woche gemeinsam mit ihren Erziehungs­berechtigten. Das Familienklassenzimmer kann die Schule selbstständig einrichten.

Woher stammt die Idee?

Die Klinikschule Stralsund hat das erste Familienklassenzimmer in Mecklenburg- Vorpommern eingerichtet. Das Konzept basiert auf dem Ansatz von Eia Asen. Der gebürtige Berliner arbeitet seit 40 Jahren als Arzt, Psychiater und Psychotherapeut in London. Mit seiner Idee, Eltern und Kinder gemeinsam zur Schule zu schicken, erzielt er hohe Erfolgsquoten. Eltern lernen, wie ihre Kinder am besten lernen und welche Unterstützungsmöglichkeiten wirksam sind. Kinder lernen gemeinsam mit ihren Eltern zu lernen und zu reflektieren.

Lerngruppe Verhalten: Kleine Schulwerkstatt an Grundschulen

In der Lerngruppe Verhalten (hier: Kleine Schulwerkstatt an Grundschulen) werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung an ausgewählten Grundschulen beschult. Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsy­chologie erforderlich. Diese kann bereits vor dem Schuleintritt erfolgen. Eine spätere Aufnahme in die Lerngruppe Verhalten ist selbstverständlich möglich. Die Umschulung an die Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und so­ziale Entwicklung erfolgt, wenn weiterhin eine intensive Förderung notwendig ist.

Schulwerkstatt an weiterführenden allgemein bildenden Schulen

Die Schulwerkstätten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen sind ein kooperatives Erziehungs- und Bildungsangebot gemäß Schulgesetz M-V § 59a. In der inklusiven Lerngruppe werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung beschult. Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie erforderlich. Die Schulwerkstatt an weiterführenden allgemein bildenden Schulen richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7.

Lerngruppe Lernen

Lerngruppe Lernen ab Jahrgangsstufe 3

In der Lerngruppe Lernen werden Schü­lerinnen und Schüler mit besonders stark ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an ausgewählten Grundschulen ab der Jahrgangsstufe 3 beschult. Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie erforderlich.

Lerngruppe Lernen ab Jahrgangsstufe 5

Auch im weiterführenden Bereich werden Schülerinnen und Schüler mit besonders stark ausgeprägtem son­derpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen individuell in der Lerngruppe Lernen gefördert. Ab Jahrgangsstufe 5 wird diese Förderung an ausgewählten Regionalen Schulen und Gesamtschulen angeboten. Die Jugendlichen können die Lerngruppe bis zur Jahrgangsstufe 9 besuchen. Die Teilnahme ist auch hier nur nach einer Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie möglich.

Diagnoseförderlerngruppen

Diagnoseförderlerngruppen bei Entwicklungsverzögerungen

In der Diagnoseförderlerngruppe (DFLG) werden Schülerinnen und Schüler mit besonders starken Entwicklungsverzöge­rungen beschult. Für die Aufnahme ist es notwendig, den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie einzubeziehen. Diese kann bereits vor Schuleintritt erfolgen. Eine Umschulung an die Schule mit dem Förderschwer­punkt geistige Entwicklung erfolgt, wenn weiterhin eine sehr intensive Förderung der Schülerinnen und Schüler notwendig sein sollte.

Förderschulen

Parallel zu den neu eingerichteten Lerngruppen bleibt in Mecklenburg- Vorpommern ein Netz an Förderschulen bestehen. Weiterhin wird es die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung und für den Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler geben.

Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Die Förderschulen mit dem Förder­schwerpunkt Lernen laufen schrittweise zum 31. Juli 2027 aus. Die jüngste Novelle des Schulgesetzes, die derzeit im Landtag beraten wird, sieht eine organisatorische Aufhebung der Förderschulen Lernen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 vor.

Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, von der sie bislang unterrichtet werden, fortsetzen. Wichtig: Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt.

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen sollen künftig ab der Jahrgangs­stufe 3 (nach der Flexiblen Schuleingangsphase) in Lerngruppen oder im gemeinsamen Unterricht beschult werden. Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie erforderlich.

Schulen mit spezifischer Kompetenz

Wohnortnahe Beschulung

Schülerinnen und Schüler mit sonder­pädagogischem Förderbedarf sollen die Möglichkeit erhalten, in der Nähe ihres Wohnortes zur Schule zu gehen.

Allgemein bildende Schulen werden in den kommenden Jahren an ausgewähl­ten Standorten als Schulen mit spezi­fischer Kompetenz so umgestaltet, dass Schülerinnen und Schüler mit Förder­bedarf in diesem Bereich ebenfalls dort ohne Beeinträchtigung die Schule besu­chen können. So werden beispielsweise Akustikdecken eingezogen, um einen besseren Schallschutz zu installieren. Bodenleitsysteme sollen den Schüle­rinnen und Schülern mit dem Förder­schwerpunkt Sehen den Schulalltag erleichtern. Fahrstühle werden dort angebaut, wo sie bis jetzt noch fehlen.

Die bereits bestehenden überregionalen Förderzentren in Neukloster, Güstrow, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin für die einzelnen Förderschwerpunkte Hören oder Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung bleiben erhalten und stehen den Schulen mit spezifischer Kompetenz zur Seite.

Inklusion in der Schule kann funktionieren

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2006 auf den Weg gemacht, Inklusion alltäglich werden zu lassen. Wissenschaftliche Studien haben bewiesen, dass Inklusion in der Schule funktionieren kann. Das Rügener Inklusionsmodell (RIM) hat ge­zeigt: Kindermit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen mehr und Kinder ohne Förderbedarf lernen nicht weniger. Lehrerinnen, Lehrer und Eltern, die Fragen zur Umsetzung der Inklusion und zur individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern haben, können sich an die Servicestelle Inklusion im jeweiligen Schulamtsbereich wenden.

Servicestellen Inklusion

Staatliches Schulamt Greifswald

Staatliches Schulamt Greifswald
M.-A.-Nexö-Platz 1
R 3.022
17489 Greifswald

Ansprechpartnerin:
Katrin Schulze
Tel.: 0385-588-782-69
Mobil: 0172-9698679
E-Mail: k.schulze@schulamt-hgw.bm.mv-regierung.de

Staatliches Schulamt Neubrandenburg

Servicestelle Inklusion
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Janina Appel
Tel.: 0385 588 783 05
Mobil: 0176 321 337 22
E-Mail: j.appel_01@schulamt-nb.bm.mv-regierung.de

Staatliches Schulamt Rostock

Servicestelle Inklusion
Doberaner Str.47 - R.303
18057 Rostock 

Annette Gottwald
Tel.: 0385 588 784 98
mobil: 0174 406 286 3
Fax: 0385 588 784 50
E-Mail: a.gottwald@schulamt-hro.bm.mv-regierung.de

Staatliches Schulamt Schwerin

Servicestelle Inklusion
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin
Raum 255

Verena Tomuschat
Tel.: 0385 588 78197
Mobil: 0172 197 17 45
E-Mail: V.Tomuschat@schulamt-sn.bm.mv-regierung.de

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Kindertagesförderung, allgemein bildende Schulen und Inklusion
Referat 430 - Inklusion, Grundschulen, Förderschulen, Migration, europäische Bildungszusammenarbeit
Werderstraße 74c
19055 Schwerin
Referatsleiterin
Miriam Haferkamp
Telefon: 0385 588-17430

Publikationen und Dokumente

Dokumente

Entschleunigung im Schulgesetz

Einführung eines inklusiven Schulsystems in Mecklenburg-Vorpommern bis 2028

Publikationen

Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023

Langfassung: Strategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern bis 2023

147 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 05/2016

Diese Publikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Schulen mit spezifischer Kompetenz

Eine Übersicht über Schulen mit spezifischer Kompetenz, Servicestellen Inklusion und Ansprechpartner.

8 Seiten / Flyer

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 062/2024

Diese Publikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Handreichung für die Arbeit in der Kleinen Schulwerkstatt an Grundschulen

Handreichung für die Arbeit in der Kleinen Schulwerkstatt an Grundschulen (gemäß § 7 der Inklusiven Lerngruppenverordnung – ILGVO M-V vom 22. Juli 2020)

45 Seiten / Broschüre

Barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 02/2021

Diese Publikation ist nur als Onlinefassung verfügbar.

Handreichung für die Arbeit in der Lerngruppe Sprache

Handreichung für die Arbeit in der Lerngruppe Sprache (gemäß § 7 der Inklusiven Lerngruppenverordnung – ILGVO M-V vom 22. Juli 2020)

39 Seiten / Broschüre

Barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 02/2021

Diese Publikation ist nur als Onlinefassung verfügbar.

Handreichung für die Arbeit in der Schulwerkstatt an weiterführenden allgemein bildenden Schulen

Handreichung für die Arbeit in der Schulwerkstatt an
weiterführenden allgemein bildenden Schulen (gemäß § 8 der Inklusiven Lerngruppenverordnung – ILGVO M-V vom 22. Juli 2020)

50 Seiten / Broschüre

Barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 11/2021

Diese Publikation ist nur als Onlinefassung verfügbar.

Handreichung für die Arbeit im gemeinsamen Unterricht und in einem multiprofessionellen Team

Anregungen, um die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler gewährleisten zu können

22 Seiten / Broschüre

Barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 11/2021

Diese Publikation ist nur als Onlinefassung verfügbar.

Handreichung für die Arbeit an den Schulen mit spezifischer Kompetenz

Unterricht und Förderung an den Schulen mit spezifischer Kompetenz

23 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 06/2024

Diese Publikation ist nur als Onlinefassung verfügbar.

Rechtsvorschriften

Diagnoseförderklassenverordnung - DFKVO M-V

Verordnung zur Entscheidung und zum Verfahren über den Besuch von Diagnoseförderklassen an Grundschulen
Vom 19. Juni 2020

Inklusive Lerngruppenverordnung – ILGVO M-V

Verordnung zur Entscheidung und zum Verfahren über den Besuch von inklusiven Lerngruppen an ausgewählten Grundschulstandorten und an ausgewählten Schulstandorten der weiterführenden allgemein bildenden Schulen
Vom 22. Juli 2020, letzte Änderung vom 13. September 2023

Förderverordnung Sonderpädagogik - FöSoVO M-V

Verordnung über die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung 
Vom 12. März 2021, letzte Änderung vom 9. Oktober 2024

Unterstützende pädagogische Fachkraft (upF)

Verwaltungsvorschrift Einsatz und Aufgaben der unterstützenden pädagogischen Fachkraft (upF) an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie der pädagogischen Fachkraft in der sinnesspezifischen heilpädagogischen Frühförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Vom 1. Juli 2021